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Unsere Mitglieder sind unfallversichert während der Sportausübung im Verein.
Jahres-Mitgliedsbeiträge
Stand 2025
Beitragsgruppe |
Kind | Jugendlicher | Erwachsener | Senior | Familie |
Alter |
0-13 | 14-17 | 18-59 | ab 60 | |
Aikido | 30,-- | 45,-- | 72,-- | 60,-- | 120,-- |
Leichtathletik | 30,-- | 45,-- | 72,-- | 60,-- | 120,-- |
Inliner / Ski | 30,-- | 45,-- | 72,-- | 60,-- | 120,-- |
Tennis | 45,-- | 72,-- | 150,- | 80,-- | 250,- |
Tischtennis | 30,-- | 45,-- | 72,-- | 60,-- | 120,-- |
Turnen | 30,-- | 45,-- | 72,-- | 60,-- | 120,-- |
Volleyball | 30,-- | 45,-- | 72,-- | 60,-- | 120,-- |
Die Mitgliedschaft kann nur zum Jahresende gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
Rechte am eigenen Bild: Jedes Mitglied willigt in die unentgeltliche Verwendung seines Bildes für Fotografien, Übertragungen, Sendungen und / oder Aufzeichnung ein.
Aus der Satzung:
§ 3 Erwerb der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft kann von jedem volljährigen Mann und jeder volljährigen Frau beantragt werden. Der Antrag bedarf der Schriftform. Über den Antrag entscheidet der Vorstand. Im Falle der Zurückweisung ist die Beschwerde innerhalb von zwei Wochen ab Zugang der Ablehnung an den Turnrat zu richten. Die Beschwerde bedarf der Schriftform. Der Turnrat entscheidet endgültig.
Die Mitgliedschaft von Minderjährigen ist durch deren gesetzlichen Vertreter zu beantragen. Im Übrigen gilt Abs. 1 (§ 3) entsprechend.