§ 3 Erwerb der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft kann von jedem volljährigen Mann und jeder volljährigen Frau beantragt werden. Der Antrag bedarf der Schriftform. Über den Antrag entscheidet der Vorstand. Im Falle der Zurückweisung ist die Beschwerde innerhalb von zwei Wochen ab Zugang der Ablehnung an den Turnrat zu richten. Die Beschwerde bedarf der Schriftform. Der Turnrat entscheidet endgültig.
Die Mitgliedschaft von Minderjährigen ist durch deren gesetzlichen Vertreter zu beantragen. Im Übrigen gilt Abs. 1 (§ 3) entsprechend.
Die hier eingegebenen Daten werden übermittelt an: Turnerbund Jahn Wiesau e.V., Postfach 1243, 95673 Wiesau